Informationen für Patienten
Wo erhalte ich eine Verordnung / Rezept?
Für den Beginn einer logopädischen Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie je nach Störungsbild bei Ihrem:
Kinderarzt,
HNO-Arzt,
Phoniater,
Pädaudiologen,
Neurologen,
Internisten,
Kieferorthopäden/Zahnarzt,
oder von Ihrem Allgemeinarzt/Hausarzt.
Die Therapie muss spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden. Daher ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.
Behandlungen finden dann nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Muss ich etwas zuzahlen?
Für Patienten unter 18 Jahren besteht keine Zuzahlungspflicht. Patienten über 18 Jahren sind verpflichtet, eine Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Verordnung und 10% der Kosten an uns zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke) ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Unter den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. Für die Privatversicherten gibt es zum Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.
Was geschieht in der ersten Stunde?
Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, genau zu schildern, weshalb Sie zu uns gekommen sind. Dann erfolgt eine gezielte logopädische Diagnostik sowie die Erstellung des Behandlungsbedarfs mit dem Therapieziel. Danach wird mit der regelmäßig frequentierten Therapie begonnen.
Wie oft findet die logopädische Therapie statt?
Abhängig vom Störungsbild und nach Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten verordnet. Meist handelt es sich um 10 Behandlungen pro Verordnung. In der Regel findet die Therapie 1-2 Mal in der Woche statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. Schlaganfall oder Stimmstörung, kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden.
Werden Hausbesuche durchgeführt?
Bei Bedarf tätigen wir auch Hausbesuche bei Ihnen im Haus und in Institutionen wie Pflegeeinrichtungen oder Kindergärten. Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein.
Wie wichtig sind Häusliche Übungen?
Der Therapieerfolg ist wesentlich von der Mitarbeit zu Hause und der Motivation der Patienten abhängig. So ist eine Kooperation zwischen Patient und uns für eine erfolgreiche Therapie ein wichtiger Bestandteil, um neu Erlerntes in den Alltag zu integrieren. Findet keine ausreichende Zusammenarbeit statt, kann der Therapieerfolg unzureichend sein, eine Therapiepause vereinbart werden oder ein Abbruch der Therapie stattfinden.
Gibt es Wartezeit für einen Therapieplatz?
Wir sind in jeder Hinsicht darum bemüht, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.
Für einzelne Diagnostiktermine gibt es meistens keine oder nur kurze (1-2 Wochen) Wartezeiten. Auch für Vormittagstermine ist die Wartezeit deutlich kürzer als für nachmittags, wo die Nachfrage besonders groß ist. Je flexibler Sie in Ihrer Zeitgestaltung sind, desto schneller können Sie einen Therapieplatz bekommen. In Urlaubs- und Ferienzeiten gibt es kaum Wartezeiten und bei Bedarf und passender Indikation kann die Therapie auch hochfrequent durchgeführt werden.
Terminvereinbarungen
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Termine immer telefonisch mit uns zu vereinbaren. Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollten wir gerade in der Therapie sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie Ihre Nachricht hinterlassen können. Wir rufen Sie dann zurück.
Bei starken Problemen beim Telefonieren kommen Sie einfach in der Praxis vorbei und wir vereinbaren den Termin vor Ort.
Telefon: 02573 / 97 93 39